Was hat der Bundestag beschlossen und warum habe ich mit Ja gestimmt?

Was hat der Bundestag beschlossen und warum habe ich mit Ja gestimmt?

Jetzt werden die Autobahnen privatisiert!

Nein. Ich bin strikt dagegen, Bundesfernstraßen zu privatisieren. Finanzminister Schäuble und Verkehrsminister Dobrindt (beide CDU/CSU) wollten das. Die SPD hat dies stets strikt abgelehnt und nun letzten Endes nach überaus zähen Verhandlungen auch erfolgreich verhindert.

Im Artikel 90 des Grundgesetzes steht jetzt folgende Formulierung:

Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.

Wir haben noch eine weitere Schranke im Grundgesetz Art. 90 eingebaut. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat.

Wir haben noch einen Satz hineinbekommen, der jetzt auch im GG steht: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

Einfachgesetzlich, also nicht im GG verankert. wird geregelt, dass Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) nur auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen.

Damit sind alle Hintertüren wirklich zu. Die im Netz laufenden Kampagnen beziehen sich auf Fassungen des Gesetzentwurfs älteren Datums. Kurz: Es wird und kann keine Privatisierung der Autobahnen geben.

Und was ist mit ÖPP?

ÖPP heißt Öffentlich-Private-Partnerschaft und meint, dass die öffentliche Hand mit Privaten zusammen arbeitet. Der Private baut und unterhält z.B. eine Straße über 30 Jahre. Dafür bekommt er Geld aus Steuermitteln.

ÖPP bedeutet nicht, dass der Private Eigentümer der Straße wird. ÖPP gab und gibt es schon, in letzter Zeit im Straßenbau immer weniger, weil die zur Verfügung stehenden Steuermittel so groß geworden sind, dass sie ausreichen. Ja, es ist so viel Geld vorhanden, dass es kaum noch verbaut werden kann.

ÖPP wird mit der neuen Gesellschaft erschwert und nicht erleichtert.

Gibt es unabhängige Stellen, die das Gesetz bewerten?

Ja. Der Bundesrechnungshof hat das Gesetz begleitet und immer wieder kritisch kommentiert. Das darf er, das muss er sogar, denn der Rechnungshof kontrolliert den Bund. Jetzt schreibt der Rechnungshof:

„Der Änderungsantrag berücksichtigt in weiten Teilen die Anregungen des Bundesrechnungshofes zur Organisation der Infrastrukturgesellschaft. Danach muss das Parlament einem möglichen Rechtsformwechsel der Infrastrukturgesellschaft zustimmen. Darüber hinaus ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen. Die Gründung von regionalen Tochtergesellschaften ist nicht mehr zwingend vorgegeben, sondern steht nunmehr im Ermessen der Infrastrukturgesellschaft. Der Änderungsantrag enthält Regelungen zur Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft, die die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigen. So soll auch künftig der Bundesautobahnbau über den Bundeshaushalt finanziert werden. Dazu sollen der Infrastrukturgesellschaft Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt werden. Überdies soll der Einfluss des Parlamentes auf die Verwaltung der Bundesautobahnen gewahrt bleiben. Anstatt der ursprünglich geplanten staatsfernen soll eine staatsnahe Infrastrukturgesellschaft entstehen. Zudem sollen die Kreditfähigkeit der Infrastrukturgesellschaft eingeschränkt sowie stille Gesellschaften und Unterbeteiligungen verhindert werden.“

Brauchen wir eine solche Gesellschaft überhaupt?

Ja. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die notwendigen Bauvorhaben nicht immer zeitgerecht geplant werden konnten. Die Bundesländer waren zuständig. Manchmal verfiel das Geld, es konnte nicht ausgegeben werden. Das kann und soll sich durch die neue Gesellschaft ändern.

Warum eine GmbH? Ist das nicht Privatisierung?

Eine GmbH ist eine privatrechtliche Gesellschaft. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit über die der Bund einen Großteil seiner Entwicklungshilfe abwickelt ist auch eine GmbH. Keiner behauptet deshalb, dass die Entwicklungszusammenarbeit „privatisiert“ sei. Schon jetzt gibt es im Verkehrsbereich die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG). Sie ist eine GmbH, 2003 gegründet. Die VIFG verwaltet die Einnahmen aus der Lkw-Maut sowie alle Steuermittel, die in die Bundesfernstraßen fließen. Nie hat irgendeiner deshalb von einer Privatisierung gesprochen.

Die neue GmbH wird wie die VIFG nicht kreditfähig sein, sie kann sich also bei Banken kein Geld leihen. Sie wird keine Schulden haben und auch nichts besitzen, denn die Straßen bleiben ja im Eigentum des Bundes. Das Geld kommt allein aus dem Bundeshaushalt und wird vom Bundestag beschlossen. Das gilt auch für die Projekte und die Reihenfolge, nach denen sie abgearbeitet werden. Auch die Maut wird allein vom Bund eingenommen. Die Gesellschaft hat keinen Zugriff auf Finanzmittel und kann auch nichts erwirtschaften.

Kurz: Man darf privatrechtlich nicht mit Privatisierung gleichsetzen. Das wäre falsch.

Auch das sogenannte Nießbrauchsrecht gemäß § 100 BGB i.V.m. §1030 BGB ist ausgeschlossen. Im Grunde ist die neue Gesellschaft eine Planungsgesellschaft des Bundes, die die Prioritätenliste des Bundesverkehrswegeplans abarbeiten wird.

Und das Personal?

Wolfgang Pieper, verdi-Bundesvorstandsmitglied, hat heute (30.05.2017) in der Fraktion erklärt, dass verdi keine Einwände mehr hat. Alle von der Gewerkschaft erhobenen Forderungen seien erfüllt. Die Belange der Beschäftigten – es sind potentiell 11.000 – werden durch Tarifverträge geregelt. Pieper legte besonderen Wert darauf, dass dies so ist, weil es Aufgabe von Tarifverträgen sei, solche Übergänge zu regeln und nicht die Obliegenheit der Politik. Die Politik habe allerdings dankenswerter Weise dafür gesorgt, dass die Tarifpartner das aushandeln müssen.

Uns Sozialdemokraten war aber nicht nur der Ausschluss von Privatisierungsoptionen wichtig, sondern auch die Zukunft der Beschäftigten, die gegenwärtig in den Straßenbauverwaltungen der Länder beschäftigt sind und künftig zum Bund wechseln sollen. Wir haben Kernforderungen der Gewerkschaften durchgesetzt, um die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu schützen und eine leistungsfähige neue Organisation zu schaffen, die ein attraktiver Arbeitgeber wird. So wird der Bund alle wechselbereiten Beschäftigten (Beamte, Arbeitnehmer und Auszubildende) unter Wahrung ihrer Besitzstände übernehmen (keine „Rosinenpickerei“). Nicht wechselbereite Beschäftigte bei Ländern und Kommunen werden weiterbeschäftigt, deren Personalkosten werden voll erstattet. Für die Beschäftigten bei der Gesellschaft sind Tarifverträge abzuschließen. Für die Überleitung der Beschäftigten werden Überleitungstarifverträge angestrebt. Beides wird gesetzlich geregelt. Die Personalvertretungen werden an der Arbeit des begleitenden Bund-Länder-Gremiums beteiligt, sofern Belange der Beschäftigten berührt sind.

Kurz: Verdi als zuständige Gewerkschaft stimmt dem Gesetz zu.

Was ist sonst noch im „Paket“?

Unterhaltsvorschuss
Mit geregelt wird, dass der Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre gezahlt wird. Was heißt das? Bisher hatten Alleinerziehende, in der Regel Frauen, das Problem, dass der Unterhaltsvorschuss, wenn der Partner nicht freiwillig zahlte, bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Das wird jetzt bis 18 verlängert und ist ein Riesenschritt für mehr Gerechtigkeit.

Änderungen beim Kooperationsverbot
Der Bund durfte bisher den Kommunen kein Geld direkt zukommen lassen. Das wird sich jetzt ändern. Es stehen jetzt 3,5 Mrd. für Schulsanierung bundesweit zur Verfügung. Wir aus NRW haben ausgehandelt, dass bei der Vergabe der Mittel auch die Kassenkredite berücksichtigt werden. Insofern bekommt NRW von den 3,5 Mrd. jetzt 32% und nicht nur 21. Das ist ein Riesenerfolg für NRW.

Bund-Länder-Finanzausgleich
Der Bund unterstützte schon immer die Länder und auf der Länderebene gaben die reicheren den ärmeren Bundesländern Geld. Das System wurde aus unterschiedlichen Gründen als ungerecht empfunden. Jetzt ist die Regelung so, dass der Bund rund 9,5 Mrd. pro Jahr ab 2020 an die Länder gibt. (Bis dahin läuft laut Gesetz das alte Verteilungssystem noch.) NRW ist Riesenprofiteur: Wir können rund 1 Mrd. mehr behalten als sonst. Kein anderes Land bekommt weniger. Die besonders finanzschwachen Länder (Bremen und das Saarland) bekommen vom Bund jährliche Sonderzahlungen.

Fazit:

Betrachtet man das ganze Paket, haben wir Sozialdemokraten alles erreicht, was wir wollten. Das ist ein Riesenerfolg.

1. Der Unterhaltsvorschuss wird bis 18 gezahlt.
2. NRW bekommt über 1 Mrd. aus dem Sanierungstopf für Schulen.
3. Ab 2020 hat NRW 1 Mrd. mehr „im Säckel“ als bisher.
4. Es gibt keine Privatisierung der Autobahnen und kein privates Geld kann sich an der Fernstraßengesellschaft beteiligen.

Diesem Paket habe ich zugestimmt. Es ist gut für unser Land. Es ist gut für NRW. Und: Es ist gut für die Menschen im Land.