Pressemitteilung:

  • 30. November 2012

In der Steuerdebatte die Kirche im Dorf lassen

Liest man die Zeitung, ist man geneigt angesichts angedrohter „beinharter“ Auseinandersetzungen an eine geplante Enteignung von Unternehmen zu denken. Ohne hier und jetzt ein steuerpolitisches Seminar zu halten, sollte bedacht werden, dass Personengesellschaften, das sind 80% aller Unternehmen in Mülheim an der Ruhr, den 3,8fachen Satz des Gewerbesteuermessbetrages gegen ihre Einkommenssteuerschuld rechnen dürfen. Übrigens eine Regelung, die im Zuge der großen Steuerreform 2000 unter Rot-Grün eingeführt wurde. Klingt kompliziert, führt aber im Endeffekt dazu, dass eine Personengesellschaft mit z.B. 100.000 € Gewerbeertrag am Ende kassenwirksam rund 2.700 € reale Gewerbesteuerbelastung zu tragen hat. Ob das den „beinharten“ Grundsatzstreit rechtfertigt, kann füglich bezweifelt werden. Weil es die Gegenrechnungs -regelung im Einkommensteuerrecht gibt, rangiert bei den Kriterien zur Standortentscheidung die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes nicht allzu weit oben.
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